Weitere Entscheidung unten: SG Hannover, 09.07.2014

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   BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B   

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BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B (https://dejure.org/2014,16698)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B (https://dejure.org/2014,16698)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - B 13 R 49/14 B (https://dejure.org/2014,16698)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 34 Abs 2 SozPflVRV, Art 2 § 1 Abs 1 Nr 3 RÜG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Rentenüberleitung - Eigentumsschutz der in der DDR erworbenen subjektiven Rechte - Verfassungsmäßigkeit der "Rentenabschläge" bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rentenüberleitung - Eigentumsschutz der in der DDR erworbenen subjektiven Rechte - Verfassungsmäßigkeit der "Rentenabschläge" bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rentenüberleitung - Eigentumsschutz der in der DDR erworbenen subjektiven Rechte - Verfassungsmäßigkeit der "Rentenabschläge" bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B
    Er trägt selbst vor, das BSG habe in seiner Entscheidung vom 10.4.2003 (B 4 RA 41/02 R - SozR 4-2600 § 260 Nr. 1 RdNr 31) bereits entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass Art. 2 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung - Renten-Überleitungsgesetz (RÜG), der für rentennahe Jahrgänge aus der Sozialversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR einen Bestandsschutz ausgestaltet, wegen der Stichtagsregelung in Art. 2 § 1 Abs. 1 Nr. 3 RÜG auf Zugangsrentner ab 1.1.1997 - wie der Kläger - keine Anwendung findet.

    Sofern sie durch den EV nicht anerkannt worden und demgemäß durch die nachfolgenden bundesdeutschen Gesetze (zB RÜG) nicht ausgestaltet worden sind, sind sie mit dem Untergang der DDR erloschen (vgl BSG vom 10.4.2003 - SozR 4-2600 § 260 Nr. 1 RdNr 14).

    Das Urteil des BSG vom 10.4.2003 (B 4 RA 41/02 R - SozR 4-2600 § 260 Nr. 1) beinhalte keine Ausführungen zu dem vorliegenden Sachverhalt.

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B
    Hiernach ist es dem Gesetzgeber zur Regelung bestimmter Sachverhalte nicht verwehrt, Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl BVerfGE 87, 1, 43; 117, 272, 301) .

    Dass der Gesetzgeber den ihm insoweit zukommenden Gestaltungsspielraum mit der Stichtagsregelung in Art. 2 § 1 Abs. 1 Nr. 3 RÜG sachwidrig überschritten habe, die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren nicht hinreichend gewürdigt habe und die gefundene Regelung des Übergangs im Hinblick auf den Sachverhalt und das System der Gesamtregelung sachlich nicht vertretbar erscheine (vgl zu diesen verfassungsrechtlichen Prüfungskriterien bei Stichtagsregelungen zB BVerfGE 29, 245, 258; 75, 78, 106; 101, 239, 270; 117, 272, 301) , hat der Kläger aber nicht ansatzweise dargelegt.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B
    Denn Eigentumsschutz hatten Renten und Rentenanwartschaften des Beitrittsgebietes nur, soweit sie durch den und nach Maßgabe des Einigungsvertrags (EV) als vermögenswerte subjektive Rechte der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannt worden waren (vgl hierzu BVerfGE 100, 1, 33 f) .

    Die Entscheidung des BVerfG vom 28.4.1999 (1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B
    Um seiner Darlegungspflicht (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) und (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufzeigen (vgl zum Ganzen BSG vom 25.9.2002, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .

    Schließlich muss aufgezeigt werden, dass das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG vom 25.9.2002 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f mwN) .

  • BSG, 03.01.2011 - B 13 R 195/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B
    Der Kläger verkennt, dass eine Rechtsfrage auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen ist, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, aber bereits eine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage gibt (vgl Senatsbeschluss vom 3.1.2011 - B 13 R 195/10 B - Juris RdNr 9 mwN) .

    Die Auseinandersetzung mit einschlägiger Rechtsprechung erfordert mithin, anhand dieser Rechtsprechung zu begründen, dass noch Bedarf nach einer weiteren Entscheidung des Revisionsgerichts besteht (vgl Senatsbeschluss vom 3.1.2011 aaO mwN) .

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B
    Hiernach ist es dem Gesetzgeber zur Regelung bestimmter Sachverhalte nicht verwehrt, Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl BVerfGE 87, 1, 43; 117, 272, 301) .
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B
    Auch habe das Berufungsgericht die Entscheidungen des BSG vom 30.6.1999 (B 8 KN 9/98 R - BSGE 84, 126 = SozR 3-8575 Art. 2 § 6 Nr. 1) und des BVerfG vom 11.11.2008 (1 BvL 3/05 ua - BVerfGE 122, 151) nicht beachtet.
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B
    Dass der Gesetzgeber den ihm insoweit zukommenden Gestaltungsspielraum mit der Stichtagsregelung in Art. 2 § 1 Abs. 1 Nr. 3 RÜG sachwidrig überschritten habe, die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren nicht hinreichend gewürdigt habe und die gefundene Regelung des Übergangs im Hinblick auf den Sachverhalt und das System der Gesamtregelung sachlich nicht vertretbar erscheine (vgl zu diesen verfassungsrechtlichen Prüfungskriterien bei Stichtagsregelungen zB BVerfGE 29, 245, 258; 75, 78, 106; 101, 239, 270; 117, 272, 301) , hat der Kläger aber nicht ansatzweise dargelegt.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B
    Gerade im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung war dem Gesetzgeber aber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse ein besonders großer Gestaltungsspielraum eingeräumt (vgl BVerfGE 100, 59, 94 f) .
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 20.05.2014 - B 13 R 49/14 B
    Dass der Gesetzgeber den ihm insoweit zukommenden Gestaltungsspielraum mit der Stichtagsregelung in Art. 2 § 1 Abs. 1 Nr. 3 RÜG sachwidrig überschritten habe, die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren nicht hinreichend gewürdigt habe und die gefundene Regelung des Übergangs im Hinblick auf den Sachverhalt und das System der Gesamtregelung sachlich nicht vertretbar erscheine (vgl zu diesen verfassungsrechtlichen Prüfungskriterien bei Stichtagsregelungen zB BVerfGE 29, 245, 258; 75, 78, 106; 101, 239, 270; 117, 272, 301) , hat der Kläger aber nicht ansatzweise dargelegt.
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

  • BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 753/68

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der

  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 2/19 R

    Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte

    Unter Bezugnahme auf diesen Beschluss des BVerfG vom 11.11.2008 hat das BSG mit Urteil vom 19.11.2009 (B 13 R 5/09 R - SozR 4-2600 § 236 Nr. 1; vgl auch BSG Beschluss vom 20.5.2014 - B 13 R 49/14 B - juris RdNr 8) auch die nach § 236 SGB VI idF des RRG 1999 vorgesehenen Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte für mit dem GG vereinbar gehalten.
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/19 R

    Berechnung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen

    Unter Bezugnahme auf diesen Beschluss des BVerfG vom 11.11.2008 hat das BSG mit Urteil vom 19.11.2009 (B 13 R 5/09 R - SozR 4-2600 § 236 Nr. 1; vgl auch BSG Beschluss vom 20.5.2014 - B 13 R 49/14 B - juris RdNr 8) auch die nach § 236 SGB VI idF des RRG 1999 vorgesehenen Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte für mit dem GG vereinbar gehalten.

    Dass die dauerhafte Kürzung der Entgeltpunkte die Bezieher einer vorzeitigen Altersrente nicht übermäßig belastet und daher auch verhältnismäßig im engeren Sinne ist, haben BVerfG (vgl BVerfG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 - BVerfGE 122, 151 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 16 RdNr 85 ff; BVerfG Kammerbeschluss vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 - BVerfGK 15, 59 - juris RdNr 16 mwN) und BSG (BSG Urteil vom 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R - SozR 4-2600 § 236 Nr. 1; vgl auch BSG Beschluss vom 20.5.2014 - B 13 R 49/14 B - juris RdNr 8) wie oben dargestellt bereits entschieden.

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 6/19 R

    Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte

    Unter Bezugnahme auf diesen Beschluss des BVerfG vom 11.11.2008 hat das BSG mit Urteil vom 19.11.2009 (B 13 R 5/09 R - SozR 4-2600 § 236 Nr. 1; vgl auch BSG Beschluss vom 20.5.2014 - B 13 R 49/14 B - juris RdNr 8) auch die nach § 236 SGB VI idF des RRG 1999 vorgesehenen Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte für mit dem GG vereinbar gehalten.

    Dass die dauerhafte Kürzung der Entgeltpunkte die Bezieher einer vorzeitigen Altersrente nicht übermäßig belastet und daher auch verhältnismäßig im engeren Sinne ist, haben BVerfG (vgl BVerfG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 - BVerfGE 122, 151 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 16 RdNr 85 ff; BVerfG Kammerbeschluss vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 - BVerfGK 15, 59 - juris RdNr 16 mwN) und BSG (BSG Urteil vom 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R - SozR 4-2600 § 236 Nr. 1; vgl auch BSG Beschluss vom 20.5.2014 - B 13 R 49/14 B - juris RdNr 8) wie oben dargestellt bereits entschieden.

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Rechtsprechung
   SG Hannover, 09.07.2014 - S 13 R 49/14   

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SG Hannover, 09.07.2014 - S 13 R 49/14 (https://dejure.org/2014,109356)
SG Hannover, Entscheidung vom 09.07.2014 - S 13 R 49/14 (https://dejure.org/2014,109356)
SG Hannover, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - S 13 R 49/14 (https://dejure.org/2014,109356)
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